Beihilfe: Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte

Staatsbedienstete haben Anspruch auf Landes- oder Bundesbeihilfe. Abhängig von Bundesland und Familienstand werden von der Beihilfe 50-80% der Behandlungskosten übernommen. Zusätzlich sind die verbeamteten Patienten bei der privaten Krankenkassen versichert, die dann die Restkosten übernehmen. Hier gibt es Sondertarife für Staatsbedienstete. Da zahlreiche Leistungen seitens der Beihilfe mittlerweile gekürzt wurden, gibt es die Möglichkeit, diese Lücken, z.B. mit sogenannten Beihilfeergänzungsversicherungen, bei einer privaten Krankenversicherung abzusichern. Dies ist zu empfehlen, da die Kosten für einen solchen Tarif vergleichsweise niedrig sind.

Beihilfe plus private Krankenversicherung ergeben zusammen einen Versicherungsschutz in vollem Umfang. Die Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei bilden hier eine Ausnahme: Im Laufe ihrer Dienstzeit erhalten sie freie Heilfürsorge, was bedeutet, dass sämtliche Behandlungskosten durch den Dienstherrn übernommen werden. Mit Beginn des Ruhestandes endet die freie Heilfürsorge zwar, jedoch beträgt der Anspruch auf Beihilfe ab dem Zeitpunkt noch 70%. Von dort an können die verbleibenden 30% durch eine private Krankenversicherung abgedeckt werden. In dem Zusammenhang wird der Abschluss einer Anwartschaftsversicherung empfohlen, da sie den Eintritt in diesen Tarif ab dem Moment des Ruhestands garantiert.

 

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