Entziehungsmaßnahmen in der PKV

Mittlerweile gibt es zahlreiche professionelle Maßnahmen, die zu Entziehungszwecken angeboten werden, dies gilt sowohl für Zigaretten- und Alkoholkonsum als auch für Drogenkonsum und andere Suchterkrankungen.

Die Entziehung kann ambulant oder stationär durchgeführt werden. Die Musterbedingungen der Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherungen schließen die Übernahme der Kosten für Entziehungsmaßnahmen aus. Jedoch bieten die meisten PKV-Unternehmen in ihren Tarifen Leistungen für die erste Entziehungsmaßnahme an, häufig unter der Bedingung, dass die Maßnahme oder Kur von bestimmten Ärzten, die die Krankenkasse selbst bestimmen darf, überwacht wird.

Entziehungsmaßnahmen umfassen die akutmedizinische Versorgung (Entgiftung bzw. Entzug) sowie die sozialmedizinisch und psychotherapeutisch geprägte Rehabilitationsbehandlung (Entwöhnung), die als ambulante oder stationäre Form medizinischer Rehabilitation erfolgen kann.

Die akutmedizinische Entgiftungsbehandlung (Entzug) erfolgt in aller Regel auf ärztliche Veranlassung in entsprechenden Abteilungen der psychiatrischen Landeskliniken oder der Allgemeinkrankenhäuser und kann bis zu drei Wochen dauern.

Die Entwöhnungsbehandlung (medizinische Reha) soll sich möglichst nahtlos an die Entgiftungsmaßnahme anschließen und dauert in Abhängigkeit von der Indikationsstellung in der Regel zwischen drei und neun Monaten. In seltenen Fällen kann die Behandlungsdauer auch länger als neun Monate betragen. Das Ergebnis der Behandlung wird in einem ärztlichen Gutachten regelmäßig überprüft.

 

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