Freie Heilfürsorge und Kostenübernahme durch die PKV

Die freie Heilfürsorge gilt für Mitglieder diverser Beamtengruppen, die im Rahmen ihres Dienstes einer höheren Gefahr ausgesetzt sind. Ihre Krankheitskosten werden vom Staat in voller Höhe übernommen.  Mitglieder folgender Berufsgruppen sind davon betroffen:

– Justizvollzugsbeamte
– Berufsfeuerwehrbeamt
– Polizeivollzugsbeamte des Bundes und der Länder

Jedoch ist es diesen Beamten auch möglich, sich für die Beihilfe zu entscheiden, bei der nur ein Teil der Kosten übernommen wird. Zivildienstleistende genossen früher auch die freie Heilfürsorge. Als der Zivildienst durch den Bundesfreiwilligendienst ersetzt wurde, fiel die freie Heilfürsorge für diese Gruppe weg. Die nun Dienstleistenden sind Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung.

Die Mitglieder der freien Heilfürsorge erhalten ähnliche Leistungen wie gesetzlich versicherte Personen, genießen also nicht den Status von privat versicherten, da keine zusätzliche private Krankenversicherung abgeschlossen wird, wie im Fall der Beihilfe. Natürlich ist es den in der freien Heilfürsorge versicherten Personen jedoch möglich, Zusatzversicherungen abschließen, die beispielsweise für dentale oder stationäre Behandlungen gelten und Leistungen wie Chefarztbehandlung, etc. umfassen.

Mit Beginn der Pensionierung endet die freie Heilfürsorge und die Versicherten treten automatisch der Beihilfe bei. Da von dem Moment an nicht mehr alle Kosten übernommen werden, ist es gut, wenn man im Vorfeld bereits eine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen hat. So erspart man sich eine erneute Gesundheitsprüfung, da der Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Versicherung sozusagen „eingefroren“ wird und die Krankenversicherung mit Pensionseintritt einfach aktiviert werden kann.

 

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