Stationäre Leistungen in einem Krankenhaus

Unter dem Begriff “Stationäre Leistungen” verstehen sich alle Leistungen, die stationär in einem Krankenhaus oder in einer Rehaeinrichtung erbracht werden. Zum Beispiel:

– Stationäre Unterbringung
– Stationäre Behandlungen
– Stationäre Psychotherapie
– Ersatz-Krankenhaustagegeld
– Stationäre Kuren
– Leistungen gemischter Anstalten
– Stationäre Transportkosten
– Unterbringung von Begleitpersonen bei Kindern

Anders als bei den gesetzlich Krankenversicherten geht die Privatpatientin/der Privatpatient ein direktes Vertragsverhältnis mit seiner Ärztin/seinem Arzt ein. Aus diesem Vertrag entsteht der Ärztin/dem Arzt ein Anspruch auf Vergütung der Leistungen gegenüber der Patientin/dem Patienten.

Privatärztliche Behandlungen werden nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) vergütet. Die GOÄ ist somit die Grundlage für die ärztlichen Honorarrechnungen bei Privatpatientinnen und Privatpatienten.

Die privaten Krankenversicherungsunternehmen haben in einer neuen Studie festgestellt, dass sie erheblich höhere Honorare als die GKV für die gleichen ärztlichen Leistungen zahlen. Der PKV-Verband spricht in diesem Zusammenhang von einer Subventionierung der GKV-Versicherten durch die Privatpatientinnen und -patienten, weil viele Arztpraxen ohne die hohen Privathonorare nicht lebensfähig seien.

Die klassischen Leistungen einer PKV für stationäre Behandlungen im Überblick:

  • Unterbringung in 1-, 2-, oder Mehr-Bett-Zimmer
  • Behandlung durch den Chefarzt oder Stationsarzt
  • freie Wahl des Krankenhauses
  • Krankenhaustagegeld auf Wunsch
  • Rooming-In bei Kleinkindern

 

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