Funktion von privaten Krankenversicherungen
Die Entscheidung für eine privaten Krankenversicherung ist eine sehr wichtige und sollte natürlich mit genügend Informationen begründet sein.
Deshalb geht es in diesem Artikel darum, wie private Krankenversicherung eigentlich funktioniert und was es zu beachten gibt.
Es gibt grundlegende Unterschiede zwischen dem System der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung.
In der gesetzlichen Krankenversicherung wird von einem Sachleistungsprinzip gesprochen. Das bedeutet, dass die Krankenkasse bestimmte Dienstleistungen und Medikamente zusichert. Welche das sind, und was der Arzt alles tun darf, legt die Krankenversicherung fest. Denn der Arzt wird von der Krankenversicherung bezahlt und nicht vom Patienten selbst.
In der privaten Krankenversicherung wird nach dem Kostenerstattungsprinzip gearbeitet. Der Patient geht hier zum Arzt als Patient, der den Dienstleistungsvertrag selbst abschließt. Die Versicherung tritt nur als dritte Partei auf, die am Ende die Kosten übernimmt.
Die gesetzliche Krankenversicherung arbeitet nach dem Sozialgesetzbuch 5. Gegebene Leistungen werden hier mit wörtlich: ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich beschrieben. Das sind nicht unbedingt Prinzipien, nach denen die eigene und persönliche medizinische Versorgung gehandhabt werden sollte.
Die private Krankenversicherung rechnet nach der Gebührenordnung für Ärzte ab. Der Arzt bestimmt also selbst, welche Leistungen er anbietet und wie diese abgerechnet werden.
Vorteile privater Krankenversicherungen
In einer privaten Krankenversicherung können verschiedene Mehrleistungen vereinbart werden.
Beispielsweise kann gewählt werden, welcher Arzt einen behandeln darf.
Die Konditionen für zahnmedizinische Leistungen können individuell verhandelt werden bis zu 90 % Kostenerstattung.
Es gibt aber auch Unterschiede bei den Beiträgen.
Im Angestelltenverhältnis existiert eine Gehaltsminimum-Grenze von 64.350 € pro Jahr, um sich privat versichern lassen zu können.
Ab einem Jahreseinkommen von 58.050 € muss in der gesetzlichen Krankenkasse unter Umständen ein Monatsbeitrag von 928,80 € bezahlt werden.
Je nach vereinbarten Leistungen und Eintrittsalter in eine private Krankenversicherung kann der Beitrag in der privaten Krankenversicherung auch durchaus niedriger sein als in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Mit den damit generierten Ersparnissen können über Beitragsentlastungstarife Vorteile für Beiträge im Rentenalter reinvestiert werden.
Im Abrechnungssystem gibt es ebenfalls Vorteile. Befindet man sich in einer gesetzlichen Krankenversicherung, bekommt der Patient die Rechnung und kann sich selbst überlegen, was taktisch am geschicktesten ist. Also die Rechnung selbst zu begleichen, um nicht gegebenenfalls in einen höheren Tarif zu rutschen, oder die Rechnung an die Krankenversicherung weiterzuleiten.
In der privaten Krankenversicherung gibt es verschiedene Modelle. Beispielsweise kann ein gewisser Betrag pro Jahr festgelegt werden, der selbst übernommen wird. Das wirkt sich positiv auf den zu zahlenden Beitrag aus.
Eine Beitragsrückerstattung ist eine weitere Lösung. Werden keine Leistungen der Krankenkasse in Anspruch genommen, zahlt die Krankenkasse eine relevante Summe pro Jahr zurück.
In einem Angestelltenverhältnis wird der Arbeitgeber ebenfalls an den Beiträgen der Krankenkasse beteiligt. Wenn man selbstständig ist, ist das leider nicht der Fall.
In Beamtenverhältnissen wird von Beihilfen gesprochen. Der beihilfefähige Beamte muss meistens Restkosten von 50 % – 20 % tragen.
Für wen eignen sich private Krankenversicherungen?
Für Beamte eignen sich private Krankenversicherungen eigentlich immer.
Selbstständige sollten Vorsicht walten lassen. Eine solche Versicherung lohnt sich nur, wenn man ein relevantes Einkommen generieren kann.
Als gut verdienender Angestellter spielen Gesichtspunkte wie Familienplanung und eigene Gesundheit eine wichtige Rolle beim Eintritt in die private Krankenversicherung.
Wenn es noch Fragen geben sollte zu diesem Thema, berät die CORRIGO AG gerne rund um das Thema private Krankenversicherung.
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