PKV Lexikon: Sehhilfe

Im PKV Lexikon finden Sie die wichtigsten Begriffe rund um das Thema Krankenversicherung erklärt.

Sehhilfen sind der wohl am meisten überschätzte Punkt, wenn es um das Thema private Krankenversicherungen geht. Hierbei geht es vor allem um den Punkt, dass man sich bei der Auswahl der Krankenversicherung nicht nur auf die Erstattung der Sehhilfen fokussieren sollte.

Sehhilfen sind Hilfsmittel, werden jedoch immer separat behandelt. 

Es gibt unterschiedliche Regelungen bei jeder Krankenversicherung. Es gibt beispielsweise Festbeträge oder die Unterscheidung von Gestell und Gläsern. Ebenso ist es relevant, ob Sehstärke-Veränderungen vorgenommen werden müssen oder nicht.

Hier ein Beispiel:

Die Versicherung übernimmt 130 Euro pro Gestell. Gläser und Kontaktlinsen werden einmal pro Jahr komplett übernommen. 

Ein weiteres Beispiel:

Innerhalb von zwei Jahren werden maximal 225 Euro erstattet. Gläser, Brillengestelle etc. zählen dazu. 

Das sind gängige Modelle, jedoch natürlich nicht die einzigen. Was zum Thema Sehhilfe also für jeden ganz persönlich Sinn macht, hängt immer davon ab, was man selbst braucht. 

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PKV Lexikon: Sehhilfen