Probleme beim Wechsel zurück in die GKV

Der Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist für Privatversicherte nicht in jedem Fall möglich. Wer bereits über 55 Jahre alt ist und in den letzten fünf Jahren nicht pflichtversichert war, hat keine Möglichkeit, wieder in die gesetzliche Krankenversicherung einzutreten. Wer jedoch diese Ausschlusskriterien nicht erfüllt, hat einige Möglichkeiten, um aus der privaten Krankenversicherung auszuscheiden.

Der Wechsel als Arbeitnehmer

Arbeitnehmer können in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln, wenn ihr Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze unterschreitet. Die Versicherungspflicht tritt dann sofort ein. Wer seine Arbeitszeit reduziert und dadurch eine Einkommenssenkung in Kauf nimmt, kann aus der privaten Krankenversicherung austreten. Das niedrigere Einkommen muss aber mindestens zwölf Monate bestehen, damit der Arbeitnehmer nicht im Folgejahr wieder in die private Krankenversicherung wechseln muss. Nach Ablauf der Jahresgrenze kann der Arbeitnehmer freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert bleiben. Eine Ausnahme gibt es nur bei Arbeitnehmern, die sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht haben befreien lassen. Diese können nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.

Der Wechsel als Selbstständiger

Selbstständige unterliegen in Deutschland der Versicherungspflicht. Sie können zwischen einer freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse und der privaten Krankenversicherung wählen. Eine freiwillige gesetzliche Absicherung ist nur möglich, wenn der Selbstständige in den letzten fünf Jahren 24 Monate oder in den letzten zwölf Monaten vor Aufnahme der Selbstständigkeit pflichtversichert war. Wer sich für einen privaten Anbieter entschieden hat, kann nur zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln, wenn er die Selbstständigkeit aufgibt und in ein Angestelltenverhältnis wechselt oder gar nicht mehr arbeitet und so in der Familienversicherung berücksichtigt werden kann. Auch hier gilt die Altersgrenze von 55 Jahren.

Alles in allem sollten Sie bei einem Wechsel zurück in die GKV auf fachmännische Unterstützung zurückgreifen und genau recherchieren, ob der Wechsel für Sie persönlich sinnvoll ist. Die CORRIGO AG steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und untersützt Sie beim Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung. Weitere Informationen erhalten Sie auf dieser Seite.