Ambulante Behandlung

Wenn der Patient am gleichen Tag seiner Behandlung die medizinische Einrichtung wieder verlässt, spricht man von einer ambulanten Behandlung. Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Einrichtung auf ambulante oder stationäre Behandlungen spezialisiert ist.

Ein entscheidender Unterschied zwischen einer gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung besteht darin, dass der Leistungsumfang nicht per Gesetz, sondern rein vertraglich definiert wird. Der Leistungsumfang einer privaten Krankenversicherung ist damit in sehr hohem Maße abhängig davon, was zwischen Versichertem und dem Versicherungsunternehmen vertraglich vereinbart wurde. Die Spielräume und Möglichkeiten zur Gestaltung sind dabei sehr groß. Dementsprechend unterschiedlich fallen auch die Leistungen in den verschiedenen Tarifen aus. Was auf den ersten Blick sehr kompliziert erscheint, ist bei näherer Betrachtung aber gar nicht so schwer zu verstehen.

Bei der Vollversicherung handelt es sich um die „klassische“ private Krankenversicherung. Sie bietet den vollständigen Versicherungsschutz für den Krankheitsfall und sichert den Versicherten in der Regel mindestens auf dem gleichen, in den meisten Fällen aber auf einem deutlich höheren Niveau, wie eine gesetzliche Krankenversicherung ab. Neben Basisleistungen, die in etwa dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen entsprechen, können im Vertrag auch viele zusätzliche Leistungen enthalten sein. Zu den klassischen Zusatzleistungen zählen etwa:

 

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Verschenken Sie Ihr Geld nicht länger

Bei vielen Gesellschaften werden regelmäßig neue Leistungspakete angeboten, die Sie in Anspruch nehmen können. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen eine regelmäßige Überprüfung Ihres aktuellen Tarifs. Wir behalten den Überklick im Tarifdschungel und bieten Ihnen die Möglichkeit, dass Sie optimal bei Ihrer Gesellschaft versichert sind. Machen Sie mehr aus Ihrem Geld und verschenken Sie es nicht länger an Ihre PKV-Gesellschaft.

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