Annahmeerklärung des PKV Antrags
In der privaten Krankenversicherung muss das Versicherungsunternehmen den Antrag des Kunden verbindlich annehmen. Das geschieht in der Regel mit einer Annahmeerklärung, die noch vor dem eigentlichen Versicherungsschein an den Kunden verschickt wird. Die Annahmeerklärung muss unter Umständen beim bisherigen Versicherer vorgelegt werden, damit die Kündigung des bisherigen Vertrags überhaupt angenommen werden kann. Neben dieser Annahmeerklärung gibt es noch eine andere Form der Annahme, die nur in bestimmten Fällen benötigt wird und nicht vom Versicherer, sondern vom Kunden ausgehen muss.
Annahmeerklärung bei abweichender Dokumentierung
Wenn der Versicherer den Antrag nicht annehmen kann, weil der Gesundheitszustand des Kunden entweder Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse notwendig macht, wird der ursprüngliche Antrag abgelehnt und der Kunde erhält einen neuen Versicherungsvorschlag. Dieser Vorschlag ist ein verbindliches Angebot des Versicherers und der Kunde kann diesen Vorschlag annehmen. Zur Annahme ist ebenfalls eine Annahmeerklärung notwendig, die der Kunde an das Versicherungsunternehmen schickt. Der Kunde ist allerdings nicht zur Annahme des Angebots verpflichtet.
Die Annahmeerklärung beim Wechsel aus der GKV in die private Krankenversicherung
Wenn ein Versicherungsnehmer aus der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung wechseln will, sollte er zunächst die tatsächliche Annahmebestätigung des privaten Versicherers abwarten, bevor die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse gekündigt wird. Der Versicherungsnehmer kann so sichergehen, dass der Vertrag in der privaten Krankenversicherung dann auch tatsächlich wie gewünscht angenommen werden kann und keine Risikozuschläge oder abweichende Leistungsvereinbarungen in den Vertrag integriert werden.
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