Antragsablehnung und Ausnahme in der PKV

Ein privates Krankenversicherungsunternehmen kann nicht grundsätzlich zur Antragsannahme gezwungen werden. Im Rahmen der Risikoprüfung steht es dem Versicherer frei, einen Antrag abzulehnen. Am häufigsten wird eine Ablehnung mit einer fehlenden Versicherungsfähigkeit oder einem nicht versicherbaren Risiko begründet. Bei der privaten Krankenversicherung werden schwerere Vorerkrankungen schnell zum Ausschlusskriterium. Um den Vertrag mit dem Versicherungsunternehmen zu schließen, muss der Versicherer außerdem gegenüber dem Kunden die Annahme innerhalb von sechs Wochen schriftlich bestätigen, erst dann kommt ein Vertrag zustande.

Die einzige Ausnahme: der Basistarif
Private Krankenversicherer dürfen nur in einem einzigen Tarif den Versicherungsnehmer nicht aufgrund von bestehenden oder älteren Vorerkrankungen ablehnen. In Deutschland besteht für jede Person mit Wohnsitz im Inland eine Versicherungspflicht, deswegen müssen die privaten Krankenversicherer einen sogenannten Basistarif anbieten, der sich an den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung orientiert. Dieser Tarif ist teuer, aber der Versicherer darf keinen Antragsteller ablehnen, selbst wenn dieser eigentlich nicht versicherbar wäre. Die Akzeptanz dieses Tarifs ist bei vielen Ärzten allerdings begrenzt.

Antragsablehnung mit neuem Angebot
Da der Versicherer einen Antrag nur genauso annehmen darf, wie er gestellt wurde, muss bei einer abweichenden Annahme ein alternatives Modell genutzt werden. Wenn der Antrag nur mit einem Risikozuschlag oder Leistungsausschlüssen dokumentiert werden kann, schickt das Versicherungsunternehmen eine Antragsablehnung an den Versicherungsnehmer und inkludiert ein abweichendes Versicherungsangebot, das der Versicherungsnehmer dann annehmen kann. Nimmt er das abweichende Angebot nicht an, kommt kein Vertrag zustande und der Antrag gilt als abgelehnt.

 

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