Beitragsbemessungsgrenze zum Beitritt in die PKV
Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Höchstwert für die Berechnung der Sozialabgaben vom Arbeitnehmereinkommen und wesentlicher Rechenwert in der gesetzlichen Sozialversicherung. Die Beitragsbemessungsgrenze ist mit der wirtschaftlichen Entwicklung verbunden, jedoch ist sie nicht dasselbe wie die Jahresarbeitsentgeltgrenze, die Obergrenze für die Versicherungspflicht. Diese beiden Begriffe müssen strikt getrennt voneinander betrachtet werden.
Unterschied zwischen Beitragsbemessungsgrenze und Jahresarbeitsentgeltgrenze
Im Jahr 2012 lag die Beitragsbemessungsgrenze bei 45.900 Euro pro Jahr, das entspricht 3.825 Euro pro Monat. Verdient ein Arbeitsnehmer mehr, bleibt das Einkommen oberhalb dieser Grenze sozusagen abgabenfrei, die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung werden also nur bis zu dieser Grenze berechnet. Im selben Jahr lag die Jahresarbeitsentgeltgrenze bei 50.580 Euro pro Jahr, das entspricht 4.237,50 Euro pro Monat. Erst oberhalb dieser Grenze ist es Arbeitnehmern erlaubt, sich privat zu versichern. Seit 2003 bestehen diese beiden Grenzen, für alle, die schon lange privat versichert sind, gelten jedoch Übergangsfristen. Für jeden, der schon im Jahr 2002 in einer privaten Krankenversicherung war, bildet nur die Beitragsbemessungsgrenze die entscheidende Grundlage bei der Berechnung.
Weitere Funktionen
Die Beitragsbemessungsgrenze wird auch herangezogen, um den Arbeitgeberzuschuss für privat Versicherte zu berechnen. Er darf 50% des Höchstbetrags in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übersteigen. Im Jahr 2012 lag die Zuschussgrenze bei 279,23 Euro monatlich. Außerdem ist es möglich, die Pflegeversicherung mit bis zu 37,29 Euro pro Monat zu bezuschussen. Wenn der Beitrag zur privaten Krankenversicherung geringer sein sollte als der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung, zahlt der Arbeitgeber höchstens die Hälfte des Beitrags.
Die Beitragsbemessungsgrenze hat keine direkten Auswirkungen auf die Steuern. Nur der steuerlich anrechenbare Höchstbeitrag der Rürup-Rente ist seit 2015 an den Maximalbeitrag der knappschaftlichen Rentenversicherung und die entsprechende Beitragsbemessungsgrenze gekoppelt.
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