Eintrittsalter und Bedeutung für die Versicherung

Bei der Beitragsberechnung zu Personenversicherungen wie Lebens-, Renten-, Berufsunfähigkeit-, Kranken- und Pflegeversicherung ist das Eintrittsalter von zentraler Bedeutung, um wichtige Faktoren, wie zu erwartende Krankheitskosten, Lebenserwartung, etc. besser kalkulieren zu können.

Ermittlung des Eintrittsalters
Als Eintrittsalter wird das exakte Alter zu Versicherungsbeginn bezeichnet. Entweder es gilt der 01.01. als Stichtag, das bedeutet der Versicherte wird immer zu Jahresbeginn ein kalkulatorisches Jahr älter, oder es gilt das Halbjahresverfahren, wobei der Versicherte ein halbes Jahr vor seinem Geburtstag ein kalkulatorisches Jahr älter wird, weil Geburtsdatum und gewünschter Versicherungsbeginn in Relation gesetzt werden.

Vergleich von Angeboten
Beim Angebotsvergleich ist es immer wichtig, das Eintrittsalter genau festzulegen, andernfalls kann es zu ungewollten Abweichungen kommen.

Das bedeutet für das Eintrittsalter, alle werden am 1.Januar eines Jahres ein Jahr älter, unabhängig wann sie im Jahr Geburtstag haben. Entscheidend für die Berechnung des Eintrittsalters ist der tatsächliche Versicherungsbeginn. Es ist daher sinnvoll, so früh wie möglich in die Private Krankenversicherung einzutreten.
Eine Ausnahme bildet die Berechnung beim Eintrittsalter der Krankenversicherung von Kindern. Hier gibt es Altersgruppen 0-16 Jahren und 17-20 Jahren, innerhalb dieser Gruppen spielt das individuelle Eintrittsalter keine Rolle. Mit Vollendung des 20. Lebensjahres gilt ab Beginn des folgenden Kalenderjahres der Beitrag für das Alter 21.

 

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Verschenken Sie Ihr Geld nicht länger

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