Erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung (BRE) in der PKV
Häufig wurde Versicherten eine Rückerstattung gezahlt, wenn sie ein Jahr lang keine Leistungen der Krankenkasse in Anspruch genommen haben. Erfolgsabhängig bedeutet in dem Zusammenhang eine freiwillige Leistung der Versicherungsgesellschaft, wenn diese im vorangegangenen Jahr Gewinne erzielt hat. Allerdings hat die Anzahl der Beitragsrückerstattungen in den letzten Jahren stark abgenommen – teilweise wurde sie sogar ganz gestrichen.
Bei der Gewährung der Leistungsfreiheit wird das Behandlungsdatum zugrunde gelegt, nicht das Rechnungsdatum. Bezugszeitraum ist immer das Kalenderjahr. Manchmal bezieht sich die Leistungsfreiheit nur auf den ambulanten Bereich, manchmal auch zusätzlich auf den zahnmedizinischen Bereich, manchmal sogar auf alle drei Bereiche, d.h. auch auf den stationären. Vorsorgeuntersuchungen werden in der Regel erstattet, ohne dass die Beitragsrückerstattung dadurch gefährdet ist. Möchte man errechnen, ab wann sich eine Rechnungseinreichung lohnt, muss man die Selbstbeteiligung und die mögliche Beitragsrückerstattung addieren. Reicht man Rechnungen ein, die niedriger als diese Summe sind, hat man einen finanziellen Nachteil, da man keine Beitragsrückerstattung erhält.
Beispiel
Monatsbeitrag: 300,- €
Selbstbeteiligung: 1200,- €
Rechnungen: 1400,- €
BRE: 3 Monatsbeiträge = 900 €
Hier würde man die Rechnungen nicht einreichen, da man so eine Rückerstattung von 900 Euro erhalten würde.
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