Fehlende Zähne und Bedeutung für Tarif
Möchte man einen neuen oder besseren Tarif abschließen, muss man sich einer Risikoprüfung unterziehen. Dort wird unter anderem nach fehlenden Zähnen gefragt, wobei zwischen fehlenden und ersetzten Zähnen sowie Lückenschluss unterschieden wird. Die Formulierung ist hierbei enorm wichtig. Sollte seitens der Versicherung nicht genau gefragt werden, sollte man sämtliche nicht mehr eigenen, natürlichen Zähne benennen und konkretisieren, ob es sich dabei um einen Lückenschluss handelt oder ob und in welcher Form die Zähne ersetzt wurden. Sollte die Versicherung genauer nachfragen, erwartet sie Auskünfte zu echten Zahnlücken, die aus Sicht des Zahnarztes ersetzt werden sollten. Fehlende Zähne sind somit von großer Bedeutung bei der Wahl eines neuen Tarifs und Sie sollten sich über die Tarifbestimmungen genau informieren. Eine kostenlose Beratung bei der CORRIGO AG bietet Ihnen Aufschluss über Ihre aktuelle Tarifsituation.
Lückenschluss
Ein Lückenschluss ist nach allgemeinen Annahmerichtlinien bei einer Risikoprüfung unerheblich. Sollte der Kiefer zu klein sein und dadurch nicht alle Zähne erhalten werden können, zieht der Zahnarzt manchmal einige Zähne, die im Anschluss nicht ersetzt werden sollen. Diese Lücke wird dann beispielsweise beim Kieferorthopäden behandelt. Benötigt man genauen Aufschluss darüber, ob ein fehlender Zahn als Lückenschluss zu bezeichnen ist, sollte man den Zahnarzt befragen.
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Verschenken Sie Ihr Geld nicht länger
Bei vielen Gesellschaften werden regelmäßig neue Leistungspakete angeboten, die Sie in Anspruch nehmen können. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen eine regelmäßige Überprüfung Ihres aktuellen Tarifs. Wir behalten den Überklick im Tarifdschungel und bieten Ihnen die Möglichkeit, dass Sie optimal bei Ihrer Gesellschaft versichert sind. Machen Sie mehr aus Ihrem Geld und verschenken Sie es nicht länger an Ihre PKV-Gesellschaft.
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