Gehaltsgrenze für die private Krankenversicherung
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze bestimmt das Einkommen, das ein Angestellter mindestens verdienen muss, um in die private Krankenversicherung einzutreten. Im Jahr 2012 lag diese Grenze bei einem Gehalt von 50.850 Euro pro Jahr, bzw. 4.237,50 Euro pro Monat. Wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze innerhalb eines Jahres aufgrund von Gehaltskürzungen o.ä. unterschritten, setzt unverzüglich die gesetzliche Versicherungspflicht wieder ein.
Unterschied zwischen Jahresarbeitsentgeltgrenze und Beitragsbemessungsgrenze
Die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze lag im Jahr 2012 bei 45.900 Euro pro Jahr, bzw. 3.825 Euro pro Monat. Diese Grenze bestimmt, bis zu welchem Einkommen Sozialversicherungsbeiträge für Kranken- und Pflegeversicherung berechnet werden müssen. Übersteigt das Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze, bleibt die Summe, die darüber liegt, abgabenfrei. Erst seit dem Jahr 2002 liegt die Jahresarbeitsentgeltgrenze über der Beitragsbemessungsgrenze. Grund hierfür ist, dass mehr Arbeitnehmer gesetzlich pflichtversichert bleiben sollten. Eine Sonderregelung gilt für Personen, die 2002 bereits aufgrund der niedrigeren Jahresarbeitsentgeltgrenze privat versichert waren. Im Jahr 2012 lag die Grenze für diesen Personenkreis bei 45.900 Euro jährlich, sie entsprach also der Höhe der Beitragsbemessungsgrenze.
Veränderung der Jahresarbeitsentgeltgrenze
Die Höhe der Jahresarbeitsentgeltgrenze variiert jährlich, wobei sie an die Entwicklung der Bruttolöhne und –gehälter gekoppelt ist. In den vergangenen 10 Jahren ist diese Grenze im Schnitt um 1% gestiegen. Ausnahme bildet das Jahr 2011, in dem sie um 0,9% gesunken ist. Als die Jahresarbeitsentgeltgrenze von der Beitragsbemessungsgrenze wie oben erwähnt abgekoppelt wurde, kam es einmalig zu einem Anstieg von 13,3% im Jahr 2003.
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