Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
Staatlich zugelassene Ärzte müssen ihre Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abrechnen. Seit dem 01. April 1965 bildet diese Gebührenordnung die Grundlage für die Abrechnung medizinischer Leistungen bei Privatpatienten, die ihre Rechnung selber bezahlen.
Die GOÄ regelt die Vergütung für die beruflichen Leistungen der Ärzte einschließlich Entschädigungen und Auslagenersatz, die nach den Regeln der ärztlichen Kunst für eine medizinisch notwendige ärztliche Versorgung erforderlich sind. Leistungen, die über das Maß einer medizinisch notwendigen ärztlichen Versorgung hinausgehen, dürfen nur berechnet werden, wenn sie auf Verlangen des Zahlungspflichtigen erbracht worden sind.
Ebenso erhalten Patienten der gesetzlichen Krankenkassen Rechnungen auf Grundlage der GOÄ, wenn sie privatärztliche Leistungen erhalten. Im Übrigen gelten für sie die Regelungen des einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM). Zusätzlich zur Gebührenordnung für Ärzte gib es die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) sowie die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Diese können Sie sich bequem mit einem Klick auf die gewünschte GOÄ herunterladen.
Links:
GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte)
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GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte)
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GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker)
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