Hilfsmittel – Kostenerstattung durch Krankenkassen

Der medizinische Begriff „Hilfsmittel“ begegnet einem in der Rehabilitation. Er bezeichnet Geräte oder Mittel, die Krankheitsbeschwerden lindern und den Prozess der Heilung begünstigen. Die Versicherer unterscheiden hierbei zwischen großen und kleinen Hilfsmitteln.

Kleine Hilfsmittel
– Gehhilfen
– Kompressionsstrümpfe
– Orthopädische Einlagen
– usw.

Große Hilfsmittel
– Beatmungsgeräte
– Heimdialysegeräte
– Krankenbetten
– usw.

In den Tarifbedingungen findet man genaue Informationen darüber, welche Hilfsmittel von der Krankenversicherung erstattet werden, und zwar im offenen und im geschlossenen Hilfsmittelkatalog. Im geschlossenen Hilfsmittelkatalog befinden sich nur solche bis zu einem bestimmten Qualitätsstandard, meist also in einfacher Ausführung.  Manchmal bieten Krankenkassen allerdings auch an, dass über einen hauseigenen medizinischen Dienst große Hilfsmittel bezogen werden können, die dann zu 100% erstattet werden. Ausnahmen bei der Kostenerstattung stellen Sehhilfen dar. Die Regelungen hierfür sind in den Tarifbedingungen zu finden.

Leistungsstarke Tarife sehen einen offenen Hilfsmittelkatalog vor. In der Praxis bieten jedoch nur wenige private Krankenversicherer einen derartigen Katalog an. Versicherte erhalten demzufolge Hilfsmittel erstattet, wenn dies medizinisch notwendig ist und Heilung verspricht. Einschränkungen auf bestimmte Gegenstände sind nicht vorgesehen. Lediglich bezüglich der Kostenerstattung kann es Kürzungen geben, wenn z.B. nur einfache Ausführungen bezahlt werden.

 

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