Kurtagegeldversicherung – Kosten, Voraussetzungen und Höhe

Die Kur ist eine Behandlung, die entweder vorsorglich verschrieben wird und der Stärkung der Gesundheit dient, oder nach einer Erkrankung zu Rehabilitationszwecken eingesetzt wird. Die Kurtagegeldversicherung hat den Zweck, die im Rahmen eines Kuraufenthalts entstehenden Kosten abzudecken.

Beispiele für Kuren sind Mutter-Kind-Kuren, Anschlussheilbehandlungen, ambulante und stationäre Kuren, etc.

Die Kurtagegeldversicherung ist eine unselbständige Versicherung, sie kann nur zusätzlich zu einem Tarif mit Anspruch auf Kostenerstattung für einen Krankenhausaufenthalt oder Krankheitskosten abgeschlossen werden. Für einen Kuraufenthalt muss der Versicherte wie bei einem Krankenhausaufenthalt Zuzahlungen von zehn Euro pro Tag leisten, wenn er über 18 Jahre alt ist. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt Kurkosten nur für eine Kur von maximal drei Wochen innerhalb eines Zeitraums von vier Jahren.

Um hier gegebenenfalls weitere Kurmöglichkeiten und den zusätzlichen Aufwand, den eine Kur mit sich bringt, abzudecken, empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Kurtagegeldversicherung.

Kosten
Innerhalb eines Kuraufenthalts fallen diverse Kosten an, wie Fahrkosten, Unterbringung, Zuzahlungen für Heilmittel, Kurtaxe, uvm.

Voraussetzungen
Bevor das Kurtagegeld ausgezahlt wird, muss ein Arzt die medizinische Notwendigkeit der Kur bescheinigen. Sie muss außerdem in einer speziell verordneten Kuranstalt stattfinden.

Höhe
Da Kuren nur selten stattfinden, ist die Kurtagegeldversicherung von geringer Bedeutung. Man muss auch berücksichtigen, dass Anschlussheilbehandlungen bereits im stationären Krankheitskostentarif enthalten sind (vgl. Anschlussheilbehandlung).

 

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