Erklärung: Der Notlagentarif für Versicherungsnehmer
Der Notlagentarif dient der Entlastung von Versicherungsnehmern, wenn sich diese in einer finanziellen Notlage befinden. Da seit dem Jahr 2009 die Versicherungspflicht für jeden Bürger in Deutschland gilt, ist ein Austritt aus der gesetzlichen Krankenversicherung nicht möglich. Aufgrund der jährlichen Beitragserhöhungen der Gesellschaften, können sich die Beitragsschulden schnell anhäufen und einen finanziellen Engpass hervorrufen.
Um den Versicherten eine Abhilfe zu schaffen, wurde am 01. August 2013 der Notlagentarif eingeführt. Demnach wird den privat und gesetzlich Versicherten ein besonders günstiger Versicherungsschutz gewährleistet, bis die Schulden vollständig abbezahlt sind.
Vor der Einführung des Notlagentarifs wurde ein privat Krankenversicherter in den Basistarif gestuft, wenn dieser die Beiträge nicht mehr zahlen konnte. Dieser Basistarif ist vom Leistungsumfang vergleichbar mit der gesetzlichen Krankenkasse, orientiert sich jedoch am Höchstbetrag der gesetzlichen Krankenkasse. Der Versicherte hat somit für viel Geld eine geringe Leistung erhalten. Um diesem Ungleichgewicht entgegenzuwirken, wurde der Notlagentarif zur finanziellen Entlastung für Versicherungsnehmer eingeführt.
Der Beitrag für den Notlagentarif beläuft sich auf ca. 120 Euro und ist somit erheblich günstiger als der Basistarif. Dem Versicherten wird mit dem Notlagentarif die schnellere Rückzahlung seiner angehäuften Schulden ermöglicht. Nach erfolgreicher Zahlung der Beitragsschulden ist eine Rückkehr in den alten Tarif vorgesehen.
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