PKV Pflegepflichtversicherung im Detail

Mit Ihrer Einführung im Jahr 1995 wurde die Pflegepflichtversicherung zu Absicherung der finanziellen Risiken im Falle einer Pflegebedürftigkeit eingeführt. Sowohl privat- als auch gesetzlich versicherte Menschen sind von der Regelung betroffen. Dem Namen entsprechend ist also jede Person verpflichtet, eine Pflegepflichtversicherung abzuschließen. Der Abschluss erfolgt in der Regel bei dem Unternehmen, bei dem auch die Krankenversicherung besteht.

Kapitaldeckung
Genau, wie in der privaten Krankenversicherung gilt auch in der privaten Pflegepflichtversicherung das Prinzip der Kapitaldeckung. Jeder Versicherte zahlt kalkulatorisch den Beitrag, der seinem individuellen Risiko entspricht. In jungen Jahren werden Alterungsrückstellungen gebildet. Gerade mit Blick auf die demographische Entwicklung, der alternden Gesellschaft und der damit zunehmenden Kranken- und Pflegekosten ist das Prinzip der Kapitaldeckung im Gegensatz zum Umverteilungsprinzip der sozialen Systeme zukunftssicherer gestaltet.

Verpflichtete Personen
Die Versicherungspflicht umfasst im Grundsatz alle Menschen, so auch Beamte oder Menschen mit Anspruch auf freie Heilfürsorge.

Leistungen
Die Leistungen der Pflegepflichtversicherungen sind abhängig von der jeweiligen Pflegestufe und der Art der Pflege, also ambulant oder stationär. Die Einstufung erfolgt durch den Dienst für private Krankenversicherungen: MedicProof. Die Leistungen der einzelnen Pflegestufen können Sie im gesonderten Artikel Pflegestufen entnehmen.

 

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Verschenken Sie Ihr Geld nicht länger

Bei vielen Gesellschaften werden regelmäßig neue Leistungspakete angeboten, die Sie in Anspruch nehmen können. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen eine regelmäßige Überprüfung Ihres aktuellen Tarifs. Wir behalten den Überklick im Tarifdschungel und bieten Ihnen die Möglichkeit, dass Sie optimal bei Ihrer Gesellschaft versichert sind. Machen Sie mehr aus Ihrem Geld und verschenken Sie es nicht länger an Ihre PKV-Gesellschaft.

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