Prozentuale Selbstbeteiligung in der PKV

In der privaten Krankenversicherung unterscheidet man zwischen verschiedenen Selbstbeteiligungsvarianten. Es besteht die Möglichkeit eine absolute Selbstbeteiligung, eine prozentuale Selbstbeteiligung oder eine Selbstbeteiligung je Versicherungsfall zu vereinbaren.

Absolute Selbstbeteiligung
Die absoluten Selbstbeteiligungen liegen individuell je nach Tarif und Versicherer zwischen 150,-€ und 4500,-€. Sobald die Summe der Behandlungskosten eines Jahres die vereinbarte Selbstbeteiligung überschreiten, ist der Versicherer zur Leistung verpflichtet.

Prozentuale Selbstbeteiligung
Die Prozentualen Selbstbeteiligungen liegen in der Regel zwischen 10% und 30%. Werden Kostenrechnungen eingereicht, erstattet der Versicherer den Rechnungsbetrag abzüglich des vereinbarten Prozentsatzes. Die Selbstbeteiligung pro Jahr ist wie bei der absoluten Selbstbeteiligung auf einen Höchstbetrag gedeckelt.

Selbstbeteiligung je Versicherungsfall
Der Versicherer berechnet je Leistungsart einen Eigenanteil. Diese liegen zwischen 10,-€ und 20,-€. Diese Variante ist nicht besonders verbreitet. Auf den ersten Blick erscheint diese Variante sinnvoll. Allerdings können sehr schnell hohe Selbstbehalte durch verschiedene Leistungsarten entstehen.

Zusätzliche Selbstbehalte
In allen Selbstbeteiligungsvarianten sind zusätzliche Selbstbeteiligungen zu finden. So zahlen Tarife z.B. 80% Zahnersatz oder leisten lediglich 90% für Hilfsmittel. Diese Selbstbeteiligungen addieren sich zu den oben genannten.

Gesetzliche Begrenzung der Selbstbeteiligung
Die Summe aller Selbstbehalte bzw. Selbstbeteiligungen für ambulante und stationäre Leistungen pro Kalenderjahr muss so begrenzt sein, dass ein Krankenversicherungstarif die ab dem 1. Januar 2009 geltenden Anforderungen an die Pflicht zur Versicherung nach § 193 Abs. 3 VVG erfüllt. Aktuell wird die Pflicht zur Versicherung erfüllt, wenn die Summe aller Selbstbehalte bzw. Selbstbeteiligungen für ambulante und stationäre Leistungen 5.000,-€ pro Kalenderjahr nicht überschreiten.

 

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Verschenken Sie Ihr Geld nicht länger

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