Rücktransport aus dem Ausland
Die meisten PKV-Tarife beinhalten Leistungen für den Krankenrücktransport aus dem Ausland. Dieser wird übernommen, wenn der behandelnde Arzt einen Rücktransport anordnet, da eine medizinische Versorgung im Aufenthaltsland nicht gewährleistet werden kann.
Für einen Großteil der Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen bedeutet eine Erkrankung oder Unfall im Ausland, dass sie dort medizinische Hilfe beanspruchen können. Ein Recht auf einen Krankenrücktransport besteht generell nicht, wenn die medizinische Hilfe vor Ort gegeben ist. Bei der privaten Krankenversicherung werden die Kosten für einen Rücktransport von Erkrankten in einer Höhe übernommen, wie dies ein gewählter Tarif vorsieht. Im Allgemeinen erstreckt sich der Versicherungsschutz in einer privaten Krankenversicherung auf alle Staaten in Europa (Europageltung). Für Reisen in Länder außerhalb von Europa gilt üblicherweise eine zeitliche Begrenzung. Dies kann ein Monat oder ein längerer Zeitraum sein.
Tipp:
Enthält Ihr bestehender Versicherungsschutz keine Leistungen in diesem Bereich, empfiehlt sich der Abschluss einer zusätzlichen Auslandsreisekrankenversicherung. Gute Policen für Auslandsreisen bis max. 6 Wochen gibt es ab 10,- Euro. Die Policen gestalten sich meist ohne Selbstbeteiligung, so lohnt sich diese Zusatzleistung in jedem Fall. Auch wenn im Urlaub Krankheitskosten anfallen, werden diese von der zusätzlichen Police übernommen.
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Verschenken Sie Ihr Geld nicht länger
Bei vielen Gesellschaften werden regelmäßig neue Leistungspakete angeboten, die Sie in Anspruch nehmen können. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen eine regelmäßige Überprüfung Ihres aktuellen Tarifs. Wir behalten den Überklick im Tarifdschungel und bieten Ihnen die Möglichkeit, dass Sie optimal bei Ihrer Gesellschaft versichert sind. Machen Sie mehr aus Ihrem Geld und verschenken Sie es nicht länger an Ihre PKV-Gesellschaft.
Unser Versprechen an Sie: Gleiche oder bessere Leistungen für einen günstigeren monatlichen Beitrag.