Sachleistung und das Sachleistungsprinzip
Das Sachleistungsprinzip beschreibt eine Absicherungsform, bei der die Kosten von Behandlungsleistungen für eine versicherte Person direkt vom Versicherer oder sonstigem Kostenträger übernommen werden. Anders als beim Kostenerstattungsprinzip. Hier werden die Kosten für eine Behandlung erst dem Versicherten in Rechnung gestellt, bevor er diese von seiner Versicherung zurück erstattet bekommt.
Um die häusliche Pflege zu stärken und den pflegebedürftigen Personen die Möglichkeit zu geben, möglichst lange in ihrem häuslichen Umfeld zu verbleiben, wird in der Pflegeversicherung die ambulante Pflege besonders gefördert. Bei der ambulanten Pflege durch einen professionellen Pflegedienst wird eine Pflegesachleistung in Anspruch genommen.
Bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit und deren Feststellung durch den MDK besteht Anspruch auf Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftliche Leistung als Sachleistung (ambulante Pflege). Diese Sachleistung wird von einem Pflegedienst eines Wohlfahrtsverbandes oder einem privatwirtschaftlich arbeitenden Pflegedienst, der von der Pflegekasse zugelassen ist, erbracht. Der Pflegedienst rechnet die Leistungen mit der Pflegekasse ab. Kosten, die über die Vergütungssätze hinausgehen, werden den Pflegebedürftigen in Rechnung gestellt. Die Pflegesachleistungen können mit dem Pflegegeld kombiniert werden (Kombinationsleistungen).
Sie können bei den Leistungen der Pflegeversicherung auch Sachleistungen in Anspruch nehmen und gleichzeitig einen Teil als Pflegegeld beziehen. In diesem Fall wird von Kombinationsleistungen gesprochen. Dies kann z.B. dann sinnvoll sein, wenn Sie einen Pflegedienst für die Grundpflege in Anspruch nehmen und gleichzeitig helfen Ihnen Freunde oder Angehörige bei der hauswirtschaftlichen Versorgung.
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