Sehhilfen – Diese Leistungen erhalten Sie in der PKV

Durch Sehhilfen werden vorhandene Sehstörungen gemildert und tragen zur Verbesserung der Sehfähigkeit bei. Unter Sehhilfen fallen in der Regel Brillen und/oder Kontaktlinsen.

Leistungen für Sehhilfen in der GKV
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres oder bei schweren Sehstörungen zahlt die gesetzliche Krankenversicherung die notwendigen Sehhilfen. Liegt die Sehschärfe des besseren Auges bei maximal 30%, spricht man von einer schweren Sehstörung.

Leistungen für Sehhilfen in der PKV
Aufgrund der großen Tarifvielfalt in der privaten Krankenversicherung sind die Absicherungsmöglichkeiten für Sehhilfen sehr unterschiedlich. Die Leistungen gehen von pauschalen Erstattungen (z.B. 100 € oder 600 € pro Brille) über pauschale Begrenzungen für die Brillengestelle (z.B. 100 €), Gläser werden dann in vielen Tarifen voll erstattet. Es gibt aber auch Tarife, die alle Leistungen übernehmen. Der Versicherer prüft vorher die Notwendigkeit. Bei Entspiegelungen oder Gleitsichtgläsern empfiehlt es sich in jedem Fall, sich vorher beim Versicherer genau zu informieren, denn diese Leistungen müssen notwendig und ärztlich verordnet sein. Wie oft jemand eine neue Brille über die private Krankensicherung geltend machen kann, hängt von der jeweiligen Versicherung ab. Einige setzen fest, dass nur alle zwei Jahre eine neue Brille übernommen wird, andere sind einer jährlichen Übernahme nicht abgeneigt.

 

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Verschenken Sie Ihr Geld nicht länger

Bei vielen Gesellschaften werden regelmäßig neue Leistungspakete angeboten, die Sie in Anspruch nehmen können. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen eine regelmäßige Überprüfung Ihres aktuellen Tarifs. Wir behalten den Überklick im Tarifdschungel und bieten Ihnen die Möglichkeit, dass Sie optimal bei Ihrer Gesellschaft versichert sind. Machen Sie mehr aus Ihrem Geld und verschenken Sie es nicht länger an Ihre PKV-Gesellschaft.

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