Der Begriff “Stationär”
Bleibt ein Patient über Nacht in einem Krankenhaus oder in einer Reha- bzw. Pflegeeinrichtung, spricht man von “stationär”.
Mit der Einführung ambulanter Operationen im Krankenhaus hat der Aufenthalt dort jedoch nicht mehr zwingend das Vorliegen einer stationären Behandlung zur Folge, so dass das Kriterium der „Aufnahme“ bzw. der Integration in den Krankenhausbetrieb zur Abgrenzung nicht mehr geeignet war. Daher stellte das BSG seit seiner grundlegenden Entscheidung vom 4. März 2004 maßgeblich auf die geplante Dauer des Aufenthalts im Krankenhaus als entscheidendes Kriterium ab.
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