Stationärer Krankentransport und Kostenübernahme

Die Definitionen von “stationärem Krankentransport und Kostenübernahme” sind in der PKV sehr unterschiedlich. Man bezeichnet diese Fahrten als medizinisch notwendige Fahrten zu stationären Behandlungen in Krankenhäusern.

Beispiel 1
Stationäre Transporte sind erstattungsfähig (außer im Privatfahrzeug).

Beispiel 2
Stationäre Transporte zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus sind erstattungsfähig. Hier sind Transporte zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus versichert. Wie mit Transporten bei Verlegung, also zwischen Krankenhäusern umgegangen wird bleibt offen.

Beispiel 3
Stationäre Transporte zum und vom nächstgelegenen, für die Heilbehandlung erforderlichen Krankenhaus sind erstattungsfähig. Hier besteht die Gefahr, dass die Versicherungsgesellschaft entgegen der ärztlichen Entscheidung, keine Erfordernis für den Transport sieht.

Beispiel 4
Stationäre Transporte zum und vom nächstgelegenen, nach medizinischen Kriterien geeigneten Krankenhaus sind im speziellen Krankenfahrzeug erstattungsfähig. Bei dieser Definition heißt es „Krankenfahrzeug“. Es ist also davon auszugehen, dass ein Transport mit dem Rettungshubschrauber nicht erstattet wird.

Je nach Art und Situation können bei stationären Transporten hohe Kosten anfallen und daher ein finanzielles Risiko für jeden Patienten darstellen. Darüber hinaus ist zu beachten, dass die meisten privaten Krankenversicherungen keine Leistungen für Bergungskosten vorsehen. Diese können bei einer Rettungsaktion durch z.B. die Bergwacht anfallen. Allerdings kann dieses Risiko problemlos über andere Produkte versichert werden.

 

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