Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung (PKV)

Durch den § 204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) haben alle privat Krankenversicherten das Recht, ihren Tarif innerhalb ihrer privaten Krankenversicherung zu wechseln. Dies gilt sowohl für alle, die bereits langjährig privat krankenversichert sind, als auch für Versicherte mit Vorerkrankungen. Hierbei bleiben bestehende Rechte aus dem alten Tarif, vor allem die Altersrückstellungen, komplett erhalten. Es entstehen für Sie zahlreiche, nicht nur finanzielle Vorteile für die Zukunft, wenn ein Tarifwechsel fachmännisch durch Experten durchgeführt wird.

Die Versicherungsgesellschaft

Gesetzlich sind die Versicherer dazu verpflichtet, ihre Kunden über die Möglichkeit eines Tarifwechsels aufzuklären. Häufig werden deshalb Tarife mit geringeren Leistungen oder erhöhten Selbstbeteiligungen angeboten. Außerdem erhalten die Kunden Basis- und Standardtarifangebote. Da die privaten Krankenversicherungen natürlich ihre eigenen wirtschaftlichen Interessen verfolgen, bieten sie ihren Kunden höchst selten die optimalen Angebote.

Der Tarifwechsel-Berater
Die Versicherten honorieren die vom PKV Tarifwechselberater erbrachte Dienstleistung auf Honorarbasis. Zu Beginn der Beratung wird in der Regel eine Leistungsvergütung vereinbart. Diese wird nur im Erfolgsfall berechnet und richtet sich nach der Ersparnis des Versicherten. Dies macht sich dann bereits nach kurzer Zeit über die Einsparung für den Versicherten bezahlt. Der PKV Tarifwechsel-Berater hat somit das gleiche Interesse wie der Kunde: Einsparung von Beitragskosten und optimale Versicherungsleistungen.

Die verbindliche Expertise
Ein Tarifwechsel muss bis ins Detail ausgearbeitet sein, damit alle wesentlichen Leistungen auch im Zieltarif enthalten sind. Ein Expertengutachten schützt vor Fehlentscheidungen, da es im Rahmen einer klaren Präsentation alle Vor- und Nachteile aufzeigt. Für die Durchsetzung eines Tarifwechsels bei einer privaten Krankenversicherung ist hohes Fachwissen erforderlich, da einige Versicherungen versuchen, die Umsetzung der Tarifoptimierung durch gezielte Irreführung zu verhindern.

Ergebnis eines PKV Tarifwechsels
Die Praxis hat in der Vergangenheit gezeigt, dass sich eine Ersparnis von durchschnittlich etwa 2.724 € pro Jahr bei vergleichbaren Leistungen ergibt. Der Wechsel kann sofort, ohne Einhaltung von Fristen erfolgen und die Erstellung eines Expertengutachtens ist für die Versicherten kostenfrei und unverbindlich.

 

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