Was sind Unisextarife?

Unter dem Begriff „Unisex-Tarife“ werden alle Tarife zusammengefasst, bei denen keine Berücksichtigung des Geschlechts vorgenommen wird. Solche Tarife gab es schon immer im Bereich der Sachversicherungen (z.B. Haftpflicht- oder Hausratsversicherungen).

Warum gibt es Unisextarife?
Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes 2011 stellt die Heranziehung des Geschlechtes zur Risikobeurteilung jedoch eine ungerechtfertigte Diskriminierung dar, weshalb seit dem 21.12.2012 in allen Bereichen nur noch Unisex-Tarife angeboten werden dürfen. Dies hat zur Folge, dass es für Männer und Frauen ausschließlich einheitliche Preise gibt, auch wenn die Lebenswirklichkeit laut Statistik stark abweichende Risiken offenbart.

Wie wirkt sich das auf Bestandstarife aus?
Altverträge sind von der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes nicht betroffen, da im Rechtsgrundsatz das Verbot der nachträglichen Änderung von Gesetzen (Ex-Post-Verbot) verankert ist. Daher wäre die rückwirkende Benachteiligung des bislang günstiger versicherten Geschlechtes ein unzulässiger Verfassungsbruch.

Wie ist der Tarifwechsel nach § 204 VVG betroffen?
Aktuell liegt dem Bundestag ein Gesetzentwurf zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften vor. Hiernach soll § 204 Versicherungsvertragsgesetz wie folgt geändert werden: „In Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 wird folgender Satz angefügt: „Ein Wechsel aus einem Tarif, bei dem die Prämien geschlechtsunabhängig kalkuliert werden, in einen Tarif, bei dem dies nicht der Fall ist, ist ausgeschlossen“. Nach Auskunft des Bundesjustizministeriums vom 07.01.2013 wird über diesen Entwurf jedoch erst im Sommer 2013 entschieden. Es wird spannend sein zu sehen, wie die Versicherungen reagieren.

 

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