Versicherungspflicht im Detail
In Deutschland besteht seit dem 01.01.2009 für jeden Bürger eine Krankenversicherungspflicht. Eine Verletzung dieser Versicherungspflicht bringt hohe Geldstrafen mit sich.
Warum wurde die Versicherungspflicht eingeführt?
Die Versicherungspflicht wurde eingeführt, da viele Selbstständige und Freiberufler die nicht der gesetzlichen Pflichtversicherung unterlagen, aus Kostengründen ganz auf den Versicherungsschutz verzichtet haben. In Krankheitsfällen hatte dies die Konsequenz, dass sich die Menschen nicht mehr behandeln ließen oder die anfallenden Kosten für die Behandlung nicht zahlen konnten. Dieser Missstand war nicht länger zu tragen und musste behoben werden.
Was ist in der Versicherungspflicht enthalten?
Die Versicherungspflicht enthält die Absicherung ambulanter und stationärer Versorgung. Hierbei darf allerdings die jährliche Selbstbeteiligung von bis zu 5.000 EUR nicht überschritten werden.
Was passiert, wenn eine Absicherung über die private Krankenversicherung aufgrund der Risikobeurteilung nicht möglich ist?
Im Rahmen der Einführung der Versicherungspflicht wurde der sogenannte Basistarif eingeführt. Dieser ist von der Risikobeurteilung befreit und ist somit der einzige Tarif in der privaten Krankenversicherung mit Kontrahierungszwang.
Wie verhält sich die Versicherungspflicht beim Bezug von Harz IV?
Ist der Versicherte vor Bezug von Arbeitslosengeld II privat krankenversichert, bleibt er auch während dem Bezug von HARZ IV privat krankenversichert. Mit dem Urteil des Bundessozialgerichtes (AZ: B4 AS108/10R) sind die Leistungsträger inzwischen zur vollständigen Übernahme der Kosten für die privaten Krankenversicherungsverträge verpflichtet. Hiermit einher geht die Verpflichtung zur Übernahme von Beitragsschulden, die bis zum Jahr 2011 angefallen sind.
Hat die Einführung der Versicherungspflicht sonstige Folgen?
Die Einführung der Versicherungspflicht hatte für die Versicherer zur Folge, dass Kündigungen aufgrund von Zahlungsrückständen nicht mehr möglich sind. Insbesondere Versicherer, die viele Kunden in sogenannten Einstiegstarifen mit geringen Leistungen haben, kämpfen seither mit hohen Zahlungsausfällen, ohne sich der säumigen Kunden entledigen zu können. Die hieraus resultierenden Mehrkosten werden auf die Versichertengemeinschaft umgelegt, was in den letzten Jahren zu teilweise drastischen Beitragssteigerungen führte.
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