Voraussetzungen und Bedingungen für die PKV

Die private Krankenversicherung versichert ausschließlich Selbstständige, Freiberufler, Beamte und Arbeitnehmer mit einem Verdienst über der Versicherungspflichtgrenze. Darüber hinaus gibt es noch Annahmerichtlinien, die der Versicherungsnehmer zu erfüllen hat.

Selbstständige und Freiberufler
Für diese Versicherungsgruppe besteht keine Versicherungspflicht in der GKV. Der Eintritt in die private Krankenversicherung ist mit Beginn der Tätigkeit oder bei einem Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die PKV unter Einhaltung der Kündigungsfristen jederzeit möglich. Ausgenommen von der Versicherungsfreiheit in diesem Personenkreis sind allerdings Künstler und Publizisten. Diese sind pflichtversichert in der Künstlersozialkasse (KSK). Unter bestimmten Voraussetzungen kann hier aber auf Antrag die Versicherungspflicht aufgelöst werden.

Beamte
Beamte müssen lediglich Restkosten bei ihrer privaten Krankenversicherung abdecken da sie Beihilfe von ihrem Arbeitgeber erhalten. Das wirkt sich günstig auf die Beitragshöhe des Versicherten aus. Hier gelten keine Einkommensgrenzen und ein Wechsel in die PKV ist jederzeit möglich. Hier macht es Sinn, von der GKV in die PKV zu wechseln.

Arbeitnehmer
Sobald das Einkommen die Versicherungspflichtgrenze von derzeit 49.500,-€ Jahresbruttogehalt (2012) übersteigt, kann der Arbeitnehmer in die PKV wechseln.

Annahmerichtlinien der PKV
Jeder ist Versicherungsfähig, der die Annahmerichtlinien der Versicherung erfüllt. Diese sind ja nach Versicherer individuell. Hierbei ist der Gesundheitszustand der zu versichernden Person das gewichtigste Annahmekriterium. Diagnosen und Behandlungen der vergangenen Jahre sind hier mit einzuschließen. Die Bonität sowie die Tätigkeit des Antragsstellers tragen ebenso als Kriterium bei.

 

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