Vorerkrankungen allgemein
Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung erfolgt in Verbindung mit einer Gesundheitsprüfung. Dies bedeutet nicht, dass der Antragsteller beim einem Arzt vorstellig werden muss. Vorerst muss der Antragsteller einen Gesundheitsfragebogen ausfüllen und seine Ärzte von der Schweigepflicht entbinden. Stellt der Versicherer fest, dass Vorerkrankungen vorhanden sind, kann der Versicherer Risikozuschläge verlangen oder den Antrag ablehnen. Die Versicherer entscheiden bei Vorerkrankungen allgeimein völlig unterschiedlich. Von daher macht es Sinn mehrere Versicherer anzufragen, sofern Vorerkrankungen vorhanden sind.
Bei bestimmten Vorerkrankungen, wie zum Beispiel Bluthochdruck, Sehstörungen oder Diabetes kann es vorkommen, dass die private Krankenversicherung es ablehnt, den Versicherten im beantragten Tarif zu versichern. In diesem Fall wird ein Risikozuschlag fällig, d.h. eine Mehrprämie wird fällig, die als Aufschlag auf den normalen Tarif gezahlt wird und mögliche Mehrkosten bereits im Vorfeld abdecken soll. Gerade in der privaten Krankenversicherung ist die Erhebung einer solchen Prämie notwendig, da es sich um eine Versicherung mit Kapitaldeckungsprinzip handelt. Entstehende Mehrkosten und zusätzliche Ausgaben, die eine private Krankenkasse tätig, werden über die Gesamtheit der Mitglieder verteilt. Demnach sorgt ein Risikozuschlag dafür, dass es zu keiner unnötigen Beitragssteigerung kommen muss und die verlangten Beiträge relativ konstant bleiben.
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Verschenken Sie Ihr Geld nicht länger
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