Wahlärztliche Leistungen in der privaten Krankenversicherung

Wahlleistungen umfassen neben den allgemeinen Krankenhausleistungen weitere Möglichkeiten von Zusatzleistungen. Hier kann der Versicherte zum Beispiel die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung oder moderne Behandlungsmethoden auswählen. Bindet der Versicherte diese Leistungen nicht in seinen Tarif mit ein, muss er die Kosten bei Bedarf selber übernehmen.

Wahlleistungen werden in der Regel beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung Bestandteil des Versicherungsschutzes. Allerdings sind diese in Einsteiger- oder Billigtarifen nicht enthalten. Hierzu wird aber meist aufgeklärt. Wahlleistungen sind automatisch in der Versichertenkarte gespeichert und werden bei Anmeldung im Krankenhaus neben den persönlichen Daten sichtbar. So sind Sie immer auf der sicheren Seite.

Auch gesetzlich Krankenversicherte haben die Möglichkeit Wahlleistungen für eine stationäre Zusatzversicherung abzuschließen. Diese werden ebenfalls beim einlesen der Versicherungskarte angezeigt.

Über die Wahlleistungen müssen Sie mit dem jeweiligen Krankenhaus gesonderte Verträge abschließen. Sie werden als Privatpatient vorher über die Entgelte und Inhalte der Wahlleistungen im Einzelnen informiert. Einen solchen Vertrag können Sie täglich mit sofortiger Wirkung kündigen. Sie würden dann wieder im Regelleistungszimmer (Zwei- beziehungsweise Mehrbettzimmer) untergebracht oder im anderen Fall durch die jeweils diensthabenden Ärzte medizinisch versorgt.

Die Kosten für die Inanspruchnahme der Wahlleistungen werden Ihnen als Privatpatient von Ihrer Krankenversicherung ersetzt, vorausgesetzt, Ihr Versicherungsvertrag enthält einen entsprechenden Versicherungsschutz.

 

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Verschenken Sie Ihr Geld nicht länger

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